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Sachgebiet Vollstreckung

Das Sachgebiet Vollstreckung treibt offene Forderungen der Stadt Bamberg und seiner "Töchter" ein, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden. Dies betrifft sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Forderungen.

Zu den privatrechtlichen Forderungen gehören:

  • Lohnrückforderungen an ehemalige Mitarbeiter
  • Miete
  • offene Forderungen der Sozialstiftung (Klinikum)
  • Schadensfälle
  • Stadtführungen u. v. m.

Unter die öffentlich-rechtlichen Forderungen fallen:

  • Bußgeld
  • Friedhofsgebühren
  • Grund- und Gewerbesteuern
  • Hundesteuer
  • Miete
  • Musikschulgebühren
  • Rückforderungen des Sozial- oder Jugendamtes
  • Sondernutzungsgebühren
  • Strafzettel
  • VHS-Gebühren u. v. m.

Dies ist jedoch nur ein kleiner Ausschnitt des breit gefächerten Forderungsspektrums.

Um die Forderungen im Stadtgebiet einzutreiben bedient sich die Stadt Bamberg eigener Vollstreckungsbediensteter, die ähnliche Befugnisse haben wie ein Gerichtsvollzieher. Wohnt ein Schuldner außerhalb des Stadtgebietes, so werden die Forderungen vom Innendienst zwangsweise eingetrieben.