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Stellplatzablösung

Jedes Bauvorhaben kann die Schaffung von entsprechenden Stellplätzen notwendig machen.

Art und Umfang des Stellplatznachweises legt zunächst das städtische Bauordnungsamt im Vollzug der Satzung über die Herstellung und Beschränkung von Garagen und Stellplätzen fest.

Kann ein Bauherr die notwendigen Stellplätze nicht auf seinem eigenen Baugrundstück nachweisen, sind diese entweder auf einem vom Bauherrn zu benennenden Fremdgrundstück real nachzuweisen und grundbuchrechtlich zu sichern oder finanziell abzulösen.

Die öffentlich-rechtlichen Verträge, die über die finanzielle Ablösung der Stellplatzpflicht geschlossen werden, erstellt das Immobilienmanagement. Die Ablösungsbeträge richten sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg und nach der aktuellen Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses der Stadt Bamberg.