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Erbbaurecht

Grundsätzlich

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten, wobei das Grundstück selbst im Eigentum des Erbbaurechtsausgebers, z. B. der Stadt Bamberg, verbleibt.

Das errichtete Bauwerk steht im Eigentum des Erbbauberechtigten, weshalb er darüber - im Rahmen des mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages - frei verfügen kann (z. B. Belastung, Veräußerung, Vererbung).

Da für das Baugrundstück zunächst also kein Kaufpreis, sondern nur ein jährliches Nutzungsentgelt (= Erbbauzins) zu zahlen ist, sind Erbbaurechte vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht für potentielle Bauherren interessant.

Bei Erbbaurechten für Wohnungs- und gewerbliche Zwecke besteht für den Erbbauberechtigten außerdem die Möglichkeit, das Erbbaurecht nach einer gewissen Zeit abzulösen, also das Grundstück selbst ebenfalls zu erwerben.

Erbbaurecht heute

Vor allem in den Jahren 1950 bis 1990 hat die Stadt Bamberg bzw. die von ihr verwalteten Stiftungen Erbbaurechte für Wohnzwecke oder auch für gewerbliche Nutzungen ausgegeben. Derzeit werden Erbbaurechte jedoch ausschließlich nur noch für sportliche (z. B. Vereinsheime) und soziale Zwecke (z. B. Kindergärten) oder bei bestehenden Objekten von besonderer städtebaulicher Bedeutung vergeben.

Für alle Fragen rund um das Erbbaurecht steht Ihnen das Immobilienmanagement gerne mit Rat und Tat zur Seite.