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Inhalt

Induktive Höranlagen

Art. 6 BayBG - Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen

(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.

(2) Lautsprachbegleitende Gebärden sind als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt.

(3) 1 Hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden.
2 Soweit sie sich nicht in Deutscher Gebärdensprache oder mit lautsprachbegleitenden Gebärden verständigen, haben sie nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.
3 Aufwendungen der in Satz 1 genannten Personen für die Verwendung der Gebärdensprache oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen werden nur nach Maßgabe des Art. 11 erstattet.

Warum braucht man induktive Höranlagen?

In lauter Umgebung oder in Räumen mit starkem Hall oder Echo ist es selbst für guthörende Personen schwer, einer Darbietung zu folgen oder sich zu verstehen.

Für Personen mit Hörschwierigkeiten, die Hörgeräte benutzen, ist es unter solchen Umständen zumeist gänzlich unmöglich, zu verstehen, was gesagt wird, weil das Hörgerät nicht nur das gesprochene Wort sondern sämtliche Umgebeungsgeräusche verstärkt (z. B. Husten des Nachbarn, Baustellenlärm, Verkehrsgeräusche). Dank induktiver Höranlagen sind HörgeräteträgerInnen in der Lage, vollkommen klar und störungsfrei den jeweiligen Darbietungen folgen zu können.

Anwendungsgebiete sind z. B. Kinos, Theater, Kirchen, Vortragssäle, Schalterhallen und andere öffentlich zugängliche Orte. Die Stadt Bamberg ist sich der Verantwortung schwerhörigen Menschen gegenüber bewusst. Es wurden in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen um die Situtation für schwerhörige Menschen in Bamberg zu verbessern.

Induktionsanlagen der Stadt Bamberg

Folgende Einrichtungen in der Stadtverwaltung verfügen bereits über eine Induktionsanlage:

  • Bauberatung, Baureferat, Obere Sandstraße 34
  • Büro der Behindertenbeauftragen, Rathaus, Maximiliansplatz 3
  • Büro des Oberbürgermeisters, Rathaus, Maximiliansplatz 3
  • ETA Hoffmann Theater, Großes Haus, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1
  • Einwohnermeldeamt, Kasse, Rathaus, Maximiliansplatz 3
  • Großer Sitzungssaal im Rathaus, Maximiliansplatz 3
  • Hauptfriedhof, Aussegnungshalle, Hallstadter Straße
  • Infothek, Rathaus, Maximiliansplatz 3
  • Kfz-Zulassungsstelle, Moosstraße 65
  • Konzert- und Kongresshalle, Keilberthsaal/Hegelsaal, Mußstraße 1
  • Spiegelsaal der Harmonie, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1
  • Stadtarchiv, Vortragsraum, Unteres Sandstraße 30 a
  • Standesamt, Urkundenabholung, Trauungssaal, Rathaus, Maximiliansplatz 3
  • Tourismus & Kongress Service, Geyerswörthstraße 5
  • Volkshochschule Bamberg Stadt, Anmeldung/Vortragsraum, Tränkgasse 4

Weitere Induktionsanlagen in Bamberg

  • Auferstehungskirche, Pestalozzistraße 27
  • Dom, Domplatz 5
  • Erlöserkirche, Kunigundendamm 15
  • Kappelle am Förderzentrum Schwerpunkt Hören, Oberer Stephansberg 44
  • Kirche St. Heinrich, Eckbertstraße 30
  • Kirche St. Josef, Dr.-Martinet-Straße 11
  • Kirche St. Kunigund, Joseph-Otto-Kolb-Straße 1
  • Kirche St. Matthäus, Bonhoefferplatz 2
  • Klemens-Fink-Zentrum, Turnhalle/Sprechzimmer, Babenbergerring 1
  • Odeon Kino, Saal 1, Luitpoldstraße 25