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Gesetze, gesetzliche Grundlagen

Die politischen Verantwortlichen in Deutschland haben das Ziel, in allen Lebensbereichen gleichwertige Bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Zu diesem Zwecke wurden Gesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen auf Bundes- und Länderebenen erlassen, gefolgt vom Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention).

Im Zuge der Behindertenrechtskonvention haben sich auch die Begrifflichkeiten geändert. Das neue Leitbild „Inklusion“, tritt an die Stelle der Integration. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an selbstverständlich zur Gesellschaft dazugehören und gemeinsam mit nicht behinderten Menschen wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können. Wenn Menschen mit Behinderung selbstverständlich zu ihrer Familie, zur Nachbarschaft und zum Stadtteil dazugehören, müssen sie nicht in allgemeine Angebote „integriert“ werden, sondern haben von Anfang an gleichberechtigte Teilhabechancen.

Eine inklusive Gesellschaft zeichnet sich durch eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderungen aus. Inklusion erfordert einen Wandel in der gesamten Gesellschaft. Es geht darum, niemanden von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auszuschließen. Alle Angebote müssen so ausgerichtet sein, dass sie allen Menschen und damit auch Menschen mit Behinderungen offenstehen – barrierefrei!