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Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 können Leistungen in Form eines persönlichen Budgets finanziert werden. Ziel des persönlichen Budgets ist es Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Durch das persönliche Budget wird der Mensch mit Behinderung zum Käufer und Arbeitgeber und kann sein Wunsch- und Wahlrecht ausführen.

Dabei ist zu beachten, dass das Persönliche Budget keine neue Leistung, sondern nur eine neue Form der Leistungserbringung ist. Das heißt alle Leistungen, die dem Menschen mit Behinderung zu stehen, können nun in Form eines persönlichen Budgets (= ein zweckgebundener fester Geldbetrag, der zur Finanzierung der Leistung herangezogen wird) finanziert werden, es ändert sich aber nichts an den Voraussetzungen für eine Leistung oder dem Anspruch auf eine Leistung. Niemand muss sich für das Persönliche Budget entscheiden und kann auch jeder Zeit vom Persönlichen Budget wieder zur Sachleistung zurückkehren.

Leistungsträger, Leistungsberechtigter und Leistungserbringer

Das persönliche Budget kann durch die Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge, Jugendhilfe und Sozialhilfe) sowie der Pflegekasse und den Integrationsämter gewährt werden. Das persönliche Budget wird auf Antrag gewährt. Dabei ist es möglich alle Leistungen oder auch nur einen Teil der Leistung als persönliches Budget in Anspruch zu nehmen. Wenn mehrere Leistungsträger für eine Leistung zuständig sind, kann die Leistung als trägerübergreifendes Budget beantragt werden. Der Antrag ist dabei nur bei einem Leistungsträger einzureichen, der sich mit den anderen Trägern abstimmt.
Durch das Persönliche Budget wird die Leistungsbeziehung verändert, aber nicht der Anspruch oder Umfang einer Leistung.

Antragsverfahren

Nach dem ein Mensch mit Behinderung von der Möglichkeit des Persönlichen Budgets erfahren hat, hat er die Möglichkeit einen Antrag bei einem Leistungsträger zu stellen. Der Antrag kann dabei formlos gestellt werden oder ein Mustervordruck (z.B. bei der Lebenshilfe Bayern) verwendet werden.
Nach dem Antrag wird der Mensch mit Behinderung zu einer Budgetkonferenz eingeladen. Dabei wird der persönliche Bedarf festgestellt, der durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel (Persönliches Budget) gedeckt wird. Die Bedarfsfeststellung erfolgt dabei wie bisher bei den Sachleistungen.
Das Ergebnis des Gesprächs wird in einer Zielvereinbarung festgehalten. Darin werden die individuellen Leistungsziele festgelegt und wie der Nachweis der Leistungserbringung und damit die Bedarfsdeckung erbracht werden muss (z.B. Kontoauszüge).

Höhe des Budgets

 Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab. Manche kommen mit weniger als 200 Euro im Monat aus; Andere, die eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung brauchen, erhalten über 12.000 Euro. Das durchschnittliche Budget liegt bei rund 500 Euro im Monat. Der entscheidende Unterschied zu allen anderen Hilfeformen ist der Rollenwechsel: Der Mensch mit Behinderung stellt seine Helfer selbst an und bezahlt sie; gegenüber den Pflegekräften oder Assistenten wird er oder sie vom Hilfeempfänger zum Vorgesetzten. Das bedeutet aber auch mehr Planung und Organisation. So müssen die Budgetnehmer - jedenfalls bei höheren Budgets - über sämtliche Ausgaben Buch führen und diese auch belegen. Sind die Verhandlungen mit den einzelnen Kostenträgern, zum Beispiel dem Sozialamt oder der Krankenkasse, abgeschlossen, ist allerdings nur noch ein Träger zuständig, der Budgetnehmer muss dann nur noch diesem gegenüber monatlich abrechnen.