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Inhalt

Trennungs- und Scheidungsberatung

Sie suchen Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung?
Sie haben Fragen zur elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht?

Um Eltern und Kinder in der schwierigen Lebenssituation einer Trennung / Scheidung zu unterstützen, hat der Gesetzgeber an mehreren Stellen im SGB VIII einen Anspruch auf Beratung vorgesehen (vgl. §§ 17, 18 SGB VIII). Beratung soll Krisen vorbeugen bzw. dafür sorgen, dass die negativen Auswirkungen für Kinder und Jugendliche möglichst gering gehalten werden. Sie soll dazu beitragen, dass die Auflösung einer Partnerschaft nicht zu einer Auflösung der Elternschaft wird. Im Falle der Trennung oder Scheidung sollen die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung geschaffen werden. Unter einer angemessenen Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen und vorzugsweise durch gemeinsame Gesprächstermine soll die Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts unterstützt werden.

Genau wie alle anderen Beratungsstellen ist das Jugendamt an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gebunden. Informationen dürfen nur mit Einverständnis der Betroffenen weitergegeben werden.Ein Elternteil hat beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts gestellt.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird das Stadtjugendamt vom Familiengericht Bamberg über Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts informiert und muss im gerichtlichen Verfahren mitwirken. Unsere Aufgabe besteht darin, gemeinsam mit allen Beteiligten eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und das Familiengericht über das Ergebnis zu informieren.