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Inhalt

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst hat den Auftrag, die psychosoziale Grundversorgung der Bürger sicherzustellen. „Psychosoziale Grundversorgung“ heißt, der ASD ist zunächst einmal für alle individuellen und auch materiellen Probleme der Bürgerinnen und Bürger zuständig.
Das Stadtgebiet ist in acht Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk, der sich aus bestimmten Straßen zusammensetzt, ist ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin Ihr Ansprechpartner (ASD Straßenverzeichnis siehe Randspalte).

Was bietet der ASD an?

Der ASD bietet einmalige, mehrmalige und regelmäßige Beratungsgespräche an. Beratung heißt, dass wir vorher einen Termin vereinbaren (telefonisch oder schriftlich), die betroffenen Personen zu uns ins Amt kommen oder wir sie zuhause besuchen und das Gespräch meist ein bestimmtes Thema zum Inhalt hat (z.B. eine Mutter, die zu uns kommt, weil ihr Kind verschiedene Verhaltensauffälligkeiten zeigt und sie nicht weiß was sie tun kann, bzw. an wen sie sich wenden soll).

Wer kommt zu uns?

  • Kinder und Jugendliche
  • Erwachsene
  • Senioren
  • Ehepaare
  • Familien und Alleinerziehende

Der ASD ist grundsätzlich Ansprechpartner für sämtliche Belange der Bamberger Bürgerinnen und Bürger.

Womit wendet man sich an uns?

  • Schulprobleme
  • Stress zuhause
  • Erziehungsprobleme
  • Psychische Auffälligkeiten
  • Materielle Fragen
  • Obdachlosigkeit
  • Schulden usw.

Es gibt noch viele andere Fragen und Probleme, die gerne mit uns besprochen werden können.

Werden auch Hausbesuche durchgeführt?

Wir warten nicht nur darauf, dass jemand zu uns kommt, sondern, wir gehen zu ihm hin, wenn das gewünscht ist. Die Arbeit mit Familien vor Ort und die Einbeziehung des sozialen Umfeldes ist also charakteristisch für unsere Arbeit.

Hausbesuche finden regelmäßig statt.

Welche Hilfen können angeboten werden?

Die Vermittlung weiterer Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein wichtiges Angebot des Jugendamtes. Wir können niemandem eine Hilfe aufzwingen, deshalb müssen sogar Anträge gestellt werden, die nur bearbeitet werden, wenn die Sorgeberechtigten (meistens also die Eltern) unterschrieben haben. Am besten wenden Sie sich an die/den für Sie zuständige/n SozialarbeiterIn, wo Sie dann die entsprechenden näheren Informationen erhalten.

Damit man sich etwas mehr unter diesen Hilfen vorstellen kann, sind einige davon kurz erklärt:

  • Erziehungsbeistandschaften: Wenn Jugendliche Schwierigkeiten haben, besteht die Möglichkeit, dass eine Fachkraft, ein sogenannter Erziehungsbeistand, dem Jugendlichen für einige Stunden in der Woche zur Verfügung steht. 
  • Sozialpädagogische Familienhilfe: Hier steht ein Familienhelfer oder eine Familienhelferin als Ansprechpartner und Unterstützung für die ganze Familie zur Verfügung.
  • Erziehung in einer Tagesgruppe: Dies ist im Unterschied zum Hort eine Hilfeform, die bei gravierenden und sehr schwierigen Problemlagen den Verbleib eines Kindes in seiner Familie sichern soll. In einer Gruppe mit anderen Kindern und Jugendlichen wird man im sozialen Lernen und auch in der schulischen Förderung unterstützt.
  • Heimerziehung: Wenn Jugendliche und Eltern aufgrund gravierender Konflikte oder sonstiger schwieriger Umstände nicht mehr miteinander leben können, gibt es diese Hilfemöglichkeit. Ziele dabei können zum Beispiel sein, das Gleichgewicht in der Familie wieder herzustellen, um möglichst schnell wieder in der Familie zu leben oder auf ein selbständiges Leben vorbereitet zu werden.
  • Vollzeitpflege:

Bei einer umfassenden Beratung wird über die geeignete Hilfe entschieden.