Ersatzführerschein (Austausch von Kartenführerscheinen)
Ein Austausch des Führerscheines ist immer dann notwendig, wenn dieser beschädigt oder nicht lesbar ist. Er muss auch erfolgen, wenn sich Angaben geändert haben (§ 25 Abs. 2 Satz 1 FeV).
Der Antrag muss persönlich in der Führerscheinstelle der Stadt Bamberg gestellt werden. Die Änderung von Auflagen (z.B. Sehhilfe) ist nicht in der Infothek möglich.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Führerscheines bei Verlust / Umtausch
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm §21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Kartenführerschein
Gebühren
- 37,30 EURO
- 5,00 Euro zusätzlich für den Direktversand nach Hause