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Inhalt

Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Angabe der Fahrschule persönlich bei der Führerscheinstelle der Stadt Bamberg stellen oder in der Fahrschule abgeben.

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, M, L, S, T

  • Fahrerlaubnisantrag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ( § 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12, § 67 FeV)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E

  • Fahrerlaubnisantrag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (§ 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs.3 Nr. 2 FeV)
  • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (§ 11 FeV).
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)

Bei Fahrertätigkeiten, die unter das Berufs-Kraftfahrerqualifikationsgesetz fallen, ist die Vorlage einer Grundqualifikation notwendig. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,50 Euro an.

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E

  • Fahrerlaubnisantrag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (§ 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
  • Führungszeugnis (Beantragung im Einwohnermeldeamt oder in der Infothek im Rathaus Maxplatz § 2 Abs. 7 letzter Satz StVG)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
  • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über die körperliche und geistige Eignung inkl. Überprüfung der Leistungsfunktionen (Anlage 5 FeV zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 u. 5)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)

Bei Fahrertätigkeiten die unter das Berufs-Kraftfahrerqualifikationsgesetz fallen, ist die Vorlage einer Grundqualifikation notwendig. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,50 Euro an.

Falls Sie im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates sind, müssen Sie im Zuge der Erweiterung auf eine deutsche Fahrerlaubnis auf Ihren bisherigen ausländischen Führerschein verzichten (§ 8 FeV).

Gebühren

  • 44,70 Euro Erteilung / Erweiterung mit Probezeit
  • 43,90 Euro Erweiterung ohne Probezeit