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Inhalt

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Listen-Staat gem. Anlage 11 FeV, § 31 Abs. 1 FeV)

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen A, B, BE

  • Fahrerlaubnisantrag (§ 31 Abs. 1 FeV)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
  • Originalführerschein (§ 31 Abs. 3 Satz 1 FeV)
  • Kopie des ausländischen Originalführerscheins mit beglaubigter Übersetzung (durch amtlich anerkannten Übersetzer oder ADAC)

Für Fragen zur Umschreibung der Klassen C, CE, C1, C1E und D, DE, D1, D1E, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Stadt Bamberg.

Eine prüfungsfreie Umschreibung ist hier nicht bei jedem Staat möglich. Auskünfte hierüber erteilt die Führerscheinstelle.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis eingezogen wird (§ 31 Abs. 4 FeV).

Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheins kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins erfolgen.

Gebühren

47,30 EURO