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Inhalt

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Außerbetriebgesetztes Fahrzeug

  • Zulassungsbeschein. Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungs. besch. Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) gelb und 3-teilig
  • Grüne Abmeldebscheinigung (wenn vor dem 01.10.2005 stillgelegt)
  • Gültiger Ausweis u. evtl. Vollmacht

Zugelassenes Fahrzeug

  • Zulassungsbeschein. Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungs. besch. Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) gelb und 3-teilig
  • Kennzeichenschilder
  • Gültiger Ausweis u. evtl. Vollmacht
Bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) bestehen.

Außerdem muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden.

Achtung:

Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist am Dienstag, Mittwoch und Freitag je ½ Stunde vor Ende der Öffnungszeit.