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Amt für soziale Angelegenheiten

Wussten Sie schon, dass Sozialhilfe die älteste Form einer Sozialleistung ist und deren Geschichte bis ins Mittelalter zurück geht?

Früher, eine kirchliche Fürsorge für Arme und Kranke, in der Folgezeit durch gesetzliche Vorschriften wie „Armenpflegegesetze“, in der Weimarer Republik durch die „Reichsfürsorgepflichtverordnung“ erhielt sie die zeitnahe Anpassung.

Sozialhilfe bedeutet Lebenshilfe für die Bürger und Bürgerinnen, die sich nicht selbst helfen und diese Hilfe auch nicht von Dritten erhalten können. Im Vordergrund stehen die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen, jedoch auch die persönliche Beratung und das Fallmanagement, das die Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen zum Ziel hat. Verwaltungsvereinfachung und Transparenz ist hierbei die Basis für eine moderne Sozialhilfeverwaltung