"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Versicherungsamt

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Altersrenten
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrenten
  • Erziehungsrenten

Bitte beachten Sie:

  • Rente muss beantragt werden.
  • Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind dazu verpflichtet, ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe des Rentenantrags ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn eines Krankenversicherungsschutzes maßgeblich sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden. Bitte nehmen Sie deshalb ca. 6 Monate vor Beginn z.B. Ihrer Regelaltersrente bzw. so bald als möglich nach dem Tod des Familienangehörigen mit uns Kontakt auf, damit Sie Ihre Rentenbezüge schnellstmöglich erhalten können. Sie können Ihren Rentenantrag auch dann stellen, wenn die erforderlichen Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen.

Wir bieten an, für eingehende, auf Ihre persönliche Situation bezogene Informationen und Auskünfte persönlich bei uns vorbeizukommen. Gemeinsam können wir Fragen klären und die benötigten Unterlagen zusammenstellen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.