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Datum: 23.04.2024

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Nach dem Bundesmeldegesetz können Bürgerinnen und Bürger gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde widersprechen.

Bürgerinnen und Bürger haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Gegen folgende Datenübermittlungen kann widersprochen werden: 

  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können entweder schriftlich an Stadt Bamberg, Einwohnerwesen, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, oder per Mail an ewo@stadt.bamberg.de gerichtet werden. Oder in Ausnahmefällen durch persönliches Erscheinen bei der Stadt Bamberg, Infothek im Rathaus am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, zu den Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr, und Freitag, 8 bis 14 Uhr, vorgenommen werden.

Die Eintragungsmöglichkeit der Übermittlungssperre finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Bamberg

https://www.stadt.bamberg.de/ordnungsamt/Einwohnerwesen unter dem Reiter „Onlinedienste“.