Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 04.04.2024
Stand: 04.04.2024