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Ein gutes Zeichen für unsere Region

Wie erkenne ich Waren oder Dienstleistungen aus der Region, die Tier- und Umweltschutz respektieren, die heimische Landwirtschaft oder das Handwerk fördern, Arbeitsplätze in der Region erhalten und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Heimat beitragen?

Dafür steht das Gütesiegel „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt!“. Die Vergabe an Betriebe, die die Lizenzkriterien erfüllen, erfolgt nach Antragstellung durch die Agenda 21-Stelle des Landratsamtes Bamberg, bei Betrieben in der Stadt in Absprache mit dem Agenda 21-Büro der Stadt Bamberg. Den Einsatz und die Verwendung des Gütesiegels regelt ein Lizenzvertrag.

Die Lizenzkriterien

Das regionale Gütesiegel „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt!“ weist Ihnen den Weg zur heimischen Ware. Es kennzeichnet Produkte, die in der Region Bamberg erzeugt und verarbeitet wurden. Es darf nur von Betrieben geführt werden, die mit den Grundsätzen der Regionalkampagne übereinstimmen und die allgemeinen und produktspezifischen Kriterien erfüllen.

Allgemeine Produktionskriterien für Lebensmittel

  • Rohstoffbezug aus der Region mit der Ausnahme von Rohstoffen, die regional nicht beziehbar sind.
  • Keine Ausbringung von Klärschlamm oder Klärschlammgemischen auf den Erzeugungsflächen.
  • Kein Einsatz von gentechnisch veränderten, als solche deklarierten, Rohstoffen.
  • Bei Verwendung / Verarbeitung von regionaler und nicht-regionaler Ware in einem Betrieb kontrollierbare Trennung bei Lagerung und Verarbeitung.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der guten fachlichen Praxis bei Erzeugung und Verarbeitung.

Produktspezifische Kriterien

Backwaren:

  • Der Getreideanteil in der Backware stammt zu mindestens 80 % aus der Region.

Eier:

  • Erlaubte Haltungsformen sind Bodenhaltung und Freilandhaltung.

Fleisch und Wurstwaren:

  • Gesamte Mastdauer der Tiere in der Region Bamberg.
  • Fütterung soweit möglich mit heimischen Futtermitteln.
  • Schlachtung in der Region Bamberg.
  • Bei Wurstwaren mindestens 80 % Anteil von regionalem Fleisch im Produkt.

Zuchtfische:

  • Herkunft von Jungfischen und Setzlingen soweit möglich aus der Region.
  • Haltung bis zur Schlachtung in naturnahen Zuchtteichen in der Region.
  • Weiterverarbeitung (Räuchern) ausschließlich von frisch geschlachteten Fischen.

Honig:

  • Gewinnung des Honigs zu mindestens 80 % an Standorten in der Region.
  • Mindestens doppelte Sammelflugweite Entfernung zwischen den Standorten der Bienenvölker und der GVÖ-Bienenvölker (GVÖ = gentechnisch veränderte Organismen).
  • Produkte entsprechen zu 100 % den Richtlinien der „Deutschen Honigverordnung“.
  • Kein Einsatz von Antibiotika bei der Bienenhaltung und Pflege.

Allgemeine Produktionskriterien für Zierpflanzen

Für die Vergabe des Gütesiegels im Bereich Zierpflanzen gelten die Grundsätze der Regionalkampagne sowie folgende Kriterien:

  • Anzucht in der Region.
  • Bezug von Saatgut und Jungpflanzen soweit möglich aus der Region.

Kriterien für die Lizenzierung eines Gesamtbetriebs

Grundsätzlich sollten alle Produkte und Angebote eines gesamtzertifizierten Betriebs den genannten Produktionskriterien entsprechen. Ist es aus betriebswirtschaftlichen und / oder produktionstechnischen Gründen unvermeidbar, nicht regionale Ware im Angebot zu führen, darf der Anteil von selbst erzeugten oder zugekauften nicht regionalen Erzeugnissen maximal 20 % des Gesamtangebotes betragen. Werden neben regionalen Produkten auch nichtregionale Produkte hergestellt oder vertrieben, müssen diese beim Verkauf für den Kunden erkennbar als solche gekennzeichnet werden.

Branchenspezifische Kriterien

Hotels, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe

  • Bereitstellung und ständiges Angebot von mindestens zwei Hauptspeisen und zwei Getränken aus regionalen Zutaten. Der Anteil von Grund- und Rohstoffen aus der Region muss dabei mindestens 80 % betragen.
  • Die Kennzeichnung des regionalen und des nicht-regionalen Angebotes muss deutlich und für den Gast nachvollziehbar sein. Idealerweise wird hierfür eine getrennte „Regionale Speisekarte“ geschaffen oder in die bestehende Karte ein erkennbarer regionaler Bereich integriert.
  • Bei Übernachtungsbetrieben muss ein regionales Frühstück angeboten werden, dessen Grund- und Rohstoffe zu mindestens 80 % aus der Region stammen.

Lizenznehmer werden

Sie interessieren sich für eine Lizenzierung durch die Regionalkampagne „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt!“? Unter „Die Lizenzkriterien“ finden Sie Informationen zur Kampagne und die Voraussetzungen für eine Lizenzierung Ihres Betriebes oder einzelner Produkte. Fragen beantworten Ihnen das Agenda 21-Büro der Stadt Bamberg oder die Agenda 21-Stelle im Landratsamt Bamberg.

Haben Sie sich für eine Lizenzierung entschieden, so drucken Sie einfach zwei Exemplare des Lizenzvertrages (Link zur pdf Datei) aus, füllen diese aus und senden sie an die Adresse des Landratsamtes. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihre Lizenzurkunde und alle weiteren Unterlagen.