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Datum: 08.12.2023

Bahnausbau: Auslegung muss wiederholt werden

Plan-Dateien im Internet hatten von ausgelegten Papierunterlagen abgewichen / Erneut können ab 8. Januar Planunterlagen eingesehen und Einwendungen erhoben werden

Die zweite Auslegung der Planunterlagen zum Bahnausbau durch Bamberg vom Herbst 2023 muss aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden. Das teilt die Regierung von Oberfranken mit. Damit haben alle Betroffenen ab 8. Januar 2023 erneut die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Einwendungen zu erheben. Die neue Einwendungsfrist endet am 21. Februar 2024.

Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken wurde entdeckt, dass bei der bereits erfolgten Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 11.09.2023 bis 10.10.2023 die gleichzeitig in das Internet der Regierung von Oberfranken eingestellten Planunterlagen teilweise unvollständig oder mit Fehlern behaftet waren und damit von den ausgelegten Papierunterlagen abgewichen sind.

Die Regierung hat sich daher in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin (DB Netz AG) und der Genehmigungsbehörde (Eisenbahnbundesamt) dazu entschlossen, die Auslegung zu wiederholen. Dazu werden vom 08. Januar bis 07. Februar 2024 alle Planunterlagen berichtigt in das Internet eingestellt auf der Webadresse

https://www.reg-ofr.de/pfa22weiter

Die im Herbst 2023 in Papierform ausgelegten Planunterlagen mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen waren korrekt, werden aber von Montag, 08. Januar 2024, bis einschließlich Mittwoch, 07. Februar 2024, unverändert nochmals zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Auslegungsort ist erneut das Baureferat der Stadt Bamberg, Zimmer 1 (Anmeldung) und Pavillon (Auslegung), Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, während der Dienststunden, Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Anmeldungen sind auch telefonisch unter 87-1613 oder 87-1125 oder per Mail unter bahnausbau@stadt.bamberg.de möglich.

Neue Einwendungsfrist bis 21. Februar 2024

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 21. Februar 2024 bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter der Adresse

Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de

erhoben werden.

Wichtig: Die bereits während der genannten Auslegung ab 10. September 2023 bis zum Ende der Einwendungsfrist am 24. Oktober 2023 erhobenen Einwendungen bleiben weiter wirksam und müssen nicht erneut erhoben werden.

Die entsprechende Amtliche Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Bamberg am 15.12.2023 und am 29.12.2023 veröffentlicht.

Wie bereits bei den vergangenen Verfahrensschritten steht für Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erheben möchten, die Stabsstelle Bahnausbau im Baureferat der Stadt Bamberg, Untere Sandstraße 34, für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt:

Christian Treutwein, Tel. 0951 87-1613

Steffen Schützwohl, 0951 87-1125

Mail: bahnausbau@stadt.bamberg.de


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