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Inhalt

Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein verbindlich entschieden werden.

Beschreibung

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeitsausweis: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und Nachweis eines Sachbescheidungsinteresses 
  • Negativbescheinigung: Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde
  • Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie:
      • Einbürgerungsurkunden
      • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
      • Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz
      • Ernennungsurkunden bei Beamten
      • Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden
      • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte
      • Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit
      • Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
      • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher
      • Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
      • Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
      • Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen
      • Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter
      • Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie
      • weitere mögliche Unterlagen
    • Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
      • Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
      • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
      • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Bundesamtes für Wehrverwaltung zum Dienst in der ausländischen Armee
      • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Personen unter 16 Jahren)
    • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.
  • Unterlagen zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind
      • Nachweise zum Erwerb und Besitz ausländischer Staatsangehörigkeiten
      • Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
      • Nachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland

    regelmäßig erforderlich.

    • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.

Kosten

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung beträgt 51,00 EUR. Auch die Ablehnung ist kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2023

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