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Inhalt

Obdachlosenhilfe

Unter den Begriff Obdachlose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Leute, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer kommunalen Unterkunft aufgenommen werden müssen.

  • Menschen, die innerhalb von Bamberg obdachlos werden

Für Menschen, die innerhalb von Bamberg obdachlos werden, stellt die Stadt Bamberg Obdachlosenunterkünfte bereit. Diese können jedoch nur mit einer entsprechenden Einweisungsverfügung durch die Obdachlosenhilfe der Stadt Bamberg bezogen werden. Für die Nutzung muss ein entsprechendes Entgelt geleistet werden.

  • durchreisende Obdachlose

Für durchreisende Obdachlose besteht die Möglichkeit für ein bis zwei Nächte in der Notunterkunft „Moosstraße 7“ zu schlafen. Hierfür ist jedoch ein Übernachtungsschein, der entweder von der Obdachlosenhilfe der Stadt Bamberg oder außerhalb der behördlichen Dienstzeit von der örtlichen Polizei ausgestellt wird, erforderlich.

Gemeinnütziges Spendenkonto

Gemeinnütziges Spendenkonto zugunsten der Bewohner der städtischen Obdachlosenunterkünfte:

Stadt Bamberg - Amt für soziale Angelegenheiten

IBAN-Nummer: DE73 7705 0000 0000 0000 18
BIC-/SWIFT: BYLADEM1SKB
Kennwort: Obdachlosenhilfe