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Fischerei

Die "Fischerei" in Bamberg gehört zu den traditionell gewachsenen Quartieren der Bamberger Innenstadt, die sich in den letzten Jahrhunderten nicht wesentlich verändert haben und noch heute in hohem Maße dem Wohnen dienen. Diese Wohnnutzung zu erhalten und zu stärken, war wesentliche Aufgabe der Stadtsanierung, sowohl zur Erhaltung der Bausubstanz als auch zur langfristigen Bindung von Kaufkraft an die Innenstadt.

Aufgrund der hohen Bebauungsdichte und der damit einhergehenden Probleme bei der Belichtung und Belüftung der einzelnen Hofräume und Gebäude bestanden Probleme, der Bevölkerung des Sanierungsgebietes gesunde Wohn- und Lebensbedingungen zu gewähren.

Aufgrund der hohen Einwohnerdichte und der wichtigen Bedeutung des Quartiers für die Wohnnutzung kam und kommt der Qualität und dem Vorhandensein der öffentlichen Freiflächen besondere Bedeutung zu. Es bestand ein ausgeprägtes Defizit an öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen. Um die Funktionsfähigkeit des Gebietes zu stützen, war daher die Verfügbarmachung öffentlicher Freiflächen von wesentlicher Bedeutung.

Ein Großteil der Gebäude im Sanierungsgebiet sind Einzeldenkmäler. Die Bausubstanz geht in einzelnen Fällen bis in das 15. Jahrhundert zurück.

Im Zuge der Stadtsanierung wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Anlage eines Quartiersspielplatzes im Martinschulhof
  • Sanierung von Mauer und Zaun zwischen Schulhof und Straße
  • Sanierung der ehemaligen Klostermauer Richtung Kapuzinerstraße
  • Austausch des Ballfangnetzes durch ein Ballfluggitter
  • Fassadensanierung Fischerei 2
  • Fassadensanierung Fischerei 3
  • Fassadensanierung Fischerei 4
  • Fassadensanierung Fischerei 6
  • Fassadensanierung Fischerei 11
  • Fassadensanierung Kapuzinerstraße 23
  • Umfassende Sanierung Fischerei 15
  • Umfassende Sanierung Fischerei 17
  • Umfassende Sanierung Fischerei 25
  • Umfassende Sanierung Kapuzinerstraße 19
  • Umfassende Sanierung Kapuzinerstraße 21

Insgesamt wurden hierbei rund 1,5 Millionen Euro investiert.

Mit diesen Maßnahmen wurden folgende Sanierungsziele erreicht:

  • Sicherung und Aufwertung des Wohnstandortes
  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität
  • Erhaltung der Bausubstanz, vor allem im Hinblick auf die Einzelbaudenkmäler
  • Aufwertung des Straßenraumes
  • Umfassende Sanierung aller Einzelgebäude
  • Neugestaltung des Schulhofes sowohl für die Schulnutzung als auch für eine öffentliche Benutzbarkeit im Sinne des Projektes "Öffnung der Schulhöfe für Kinder und Jugendliche in der unterrichtsfreien Zeit"

Damit waren die in § 162 BauGB genannten Voraussetzungen für die Aufhebung der Sanierungssatzung gegeben. Der Stadtrat hat die Aufhebung des Sanierungsgebietes in seiner Sitzung am 25. Mai 2011 beschlossen.