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Inhalt

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

  • Asylbewerber und weitere Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Das Amt für soziale Angelegenheiten ist ausschließlich für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, d.h. für die Leistungsgewährung zuständig (Sicherung des Lebensunterhaltes mit Krankenversorgung).

    • Anfragen bezüglich aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten richten Sie bitte an: Ausländerwesen
    • Zuweisungen aus der ANKER-Einrichtung wenden sich bitte an:

      Anker-Einrichtung Oberfranken (AEO)
      Erlenweg 4
      96050 Bamberg
      Tel. 0951 13294-0

      Aktuelle Informationen
      • Am Wochenende ist keine Registrierung möglich.
      • Eine Unterbringung ist aber auch an den Wochenenden möglich