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Marktrechtliche Festsetzungen im Sinne der Gewerbeordnung

Sie sind selber Veranstalter und möchten eine Veranstaltung im Sinne der Gewerbeordnung planen und durchführen? Marktrechtliche Festsetzungen können für Messen (§ 64 GewO), Ausstellungen (§ 65 GewO), Spezialmärkte (§ 68 GewO) und Festsetzungen nach (§ 69 GewO) erteilt werden. Lassen Sie uns bitte hier Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen rechtzeitig zukommen. Diese sollten beinhalten:

  1. Kontaktdaten des Veranstalters (inklusive Telefon und E-Mail)
  2. Aktuelles Führungszeugnis (Belegart 0) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
  3. Ort und Zeitraum der Veranstaltung
  4. Belegungsplan des Veranstaltungsortes
  5. Vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Namen, Adresse und Produktsortiment
  6. Versicherungsnachweis einer bestehenden und gültigen Haftpflichtversicherung
  7. Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung mittels derer um die Aussteller geworben wird
  8. Wortlaut der Teilnahmebedingungen/Zulassungsvertrag