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Rund ums Parken und Befahren

Für verschiedenen Personengruppen und für außergewöhnliche Anlässe können Ausnahmegenehmigungen von Verkehrsregelungen beantragt werden. Die Genehmigung solcher Ausnahmen erfolgt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden für: