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Inhalt

Zulassung von Neufahrzeugen

Zur Zulassung eines Kraftfahrtzeugs ist eine Einzugsermächtigung zwingend erforderlich.

Im Inland erworbene Neufahrzeuge

Sie haben in Deutschland ein fabrikneues Kraftfahrzeug erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.

Wir bitten Sie zur Erstzulassung generell folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. CoC-Papier des Fahrzeugherstellers
  • die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Im Ausland erworbene Neufahrzeuge

Sie haben im Ausland ein fabrikneues Kraftfahrzeug erworben. Dieses wird erstmals bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.

Wir bitten Sie zur Erstzulassung generell folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (EU-Übereinstimmungsbescheinigung – CoC Papier)
  • Gutachten des TÜH/TÜV (§ 21 StVZO)
  • Zollrechtliche Bescheinigung – nur bei Erwerb außerhalb der EG
  • die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht persönlich, sondern über einen Beauftragten anmelden, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Vollmacht. Der Beauftragte muss neben seinem, den Personalausweis des Vollmachtgebers vorlegen. Wenn das Kraftfahrzeug auf den Namen eines Minderjährigen zugelassen werden soll (noch nicht 18 Jahre alt), muss die Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden.

Firmenneufahrzeuge (Gewerbe / Handel)

Bei der Anmeldung von Firmenfahrzeugen benötigen wir von Ihnen einen Handelsregisterauszug und / oder eine Gewerbeanmeldung.

Geschäftsneuwagen (Freiberufler)

Freiberuflich tätige Geschäftsleute müssen für die Anmeldung eines Geschäftswagens einen Nachweis über ihre Praxis, Kanzlei etc. vorlegen.