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Ersatz von Fahrzeugscheinen / Verlust von Fahrzeugschein (Zulassungsbeschein. Teil I)

Der Halter muss persönlich erscheinen (wenn Halter eine Firma, dann Geschäftsführer) mit gültigem Personalausweis oder Reisepass. Außerdem muss ein gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung vorgelegt oder das Fahrzeug vorgefahren (um Gültigkeit der Prüfplakette zu überprüfen) werden.

Wurden für das Fahrzeug noch keine ab 01.10.2005 geltenden EU-Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ausgestellt so ist außerdem der Fahrzeugbrief vorzulegen.