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1wegfrei bis 23

In Plastikfolie eingeschweißtes Obst und Gemüse, Plastikflaschen und -tuben, Mikroplastik in der Kosmetik – Kunststoff ist alltäglich geworden. Dabei verursachen vor allem Einwegprodukte durch ihre oftmals sehr kurze Lebensdauer eine Menge Abfall und verbrauchen wertvolle Ressourcen. Mit der Kampagne 1wegfrei bis 23 möchte das Büro für Nachhaltigkeit den Einwegverpackungsmüll im Stadtgebiet bis 2023 reduzieren. Insbesondere durch die Corona-Schutzmaßnahmen und die Beschränkungen in der Gastronomie ist die Menge an Einwegverpackungsmüll im vergangen Jahr durch den Verzehr außer Haus gestiegen. Im Rahmen der Kampagne wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, wie sie Einwegprodukte vermeiden und die Umwelt schützen können.

Mehrweganbieter in Bamberg – welche gibt es bereits und wo?

Die nachfolgende Liste zeigt alle genutzten Anbieter von Mehrwegsystemen in Bamberg (in alphabetischer Reihenfolge):

> Rebowl/Recup

Die reCup GmbH startete ihr Poolsystem für Getränke To-go als ein Pilotprojekt Ende 2016 in München. Heute ist der Anbieter deutschlandweit vertreten. In Bamberg nutzen derzeit 45 Unternehmen das Mehrwegsystem „Recup“ für Getränke unterwegs (To-go) und 10 Unternehmen das Mehrwegsystem „Rebowl“ für Speisen zum Mitnehmen (Take-away). Die Mehrweg-Becher und -Boxen werden gegen Pfand ausgegeben und können bei allen teilnehmenden Ausgabestellen zurückgegeben werden. Überschüssige Becher und Boxen werden jederzeit zurückgenommen, beschädigte Becher und Boxen ausgetauscht. Um sich an dem System zu beteiligen, fällt eine monatliche Systemgebühr für die Unternehmen an. "Recup" ist außerdem mit dem Blauen Engel für Mehrwegpfandsysteme ausgezeichnet.

Die Ausgabestellen in Bamberg sind über eine App einzusehen oder können auf der Homepage von „Recup“ oder „Rebowl“ nachgeschaut werden.

> Vytal

 VYTAl Global GmbH ist ein Startup aus Köln, das seit dem Sommer 2019 als Betreiber eines Mehrwegsystems insbesondere für Speisen zum Mitnehmen bekannt ist. "Vytal" wird derzeit in Bamberg von vier Unternehmen genutzt. Über eine App oder eine  Offlinekarte können Kunden und Kundinnen das System nutzen. Alle Behältnisse und Becher sind mit einem QR-Code versehen, werden bei Ausgabe erfasst und können bei allen teilnehmenden Unternehmen abgegeben werden. Über die App werden die Kunden und Kundinnen an die Rückgabe des Mehrweggeschirrs erinnert. Falls dies nicht innerhalb von 14 Tagen geschieht, wird eine Gebühr von 10 Euro fällig. Bei Nutzung des Mehrwegsystems "Vytal" fällt für Kunden und Kundinnen kein Pfand an. Die Teilnahme am Mehrwegsystem kostet Unternehmen eine Beteiligungsgebühr, die von der tatsächlichen Nutzung der Becher und Schalen abhängt.

Die Ausgabestellen in Bamberg können in der App von "Vytal" oder auf der Homepage nachgeschaut werden.


Mehrweg in Zeiten von Corona – was ist zu beachten?

Auch unter den aktuellen Corona-Bedingungen ist es zulässig, kundeneigene Mehrwegbehältnisse in Lebensmittelgeschäften, Cafés und Gastronomie mitzubringen und befüllen zu lassen. Ein Verbot besteht nicht. Laut dem Deutschen Lebensmittelverband ist darauf zu achten, dass Kreuzkontaminationen, also die ungewollte Übertragung von (krankheitserregenden) Verunreinigungen auf einen Gegenstand, vermieden werden. Dies kann verhindert werden, indem nach einer Sichtkontrolle der mitgebrachten Behältnisse die nicht beanstandeten Gefäße ohne Deckel auf dem Tresen oder einem nur zu diesem Zweck dienenden Tablet kontaktlos vom Personal befüllt werden. Unter Einhaltung dieser Regelungen sowie der aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen kann auch der Außer-Haus-Verkauf hygienisch sicher und abfallfrei gestaltet werden.

Novelle des Verpackungsgesetzes 2021 – was ist neu?

Die Novelle des Verpackungsgesetzes geht auf geänderte EU-Vorschriften aus der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 aus dem Jahr 2019 zurück.

Sie ist in Deutschland seit dem 03. Juli 2021 wirksam. Um das Abfallaufkommen zur reduzieren und das Recycling von Produkten zu erhöhen, treten folgende Änderungen in Kraft:

> Verbot von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff:

Ab dem 03. Juli dürfen folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden:

  • Luftballonstäbe
  • Besteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Teller
  • Trinkhalme (außer Medizinprodukte)
  • Wattestäbchen aus Kunststoff (außer Medizinprodukte)
  • Einweg-To-Go Becher aus Styropor
  • Lebensmitte-Einwegbehälter aus Styropor
  • Rührstäbchen
  • Teller, Besteck und Becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen

Mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 um.

> Kennzeichnung von Produkten mit Kunststoff:

Einige kunststoffhaltigen Produkte müssen ab dem 03. Juli deutlich erkennbar machen, dass sie Kunststoff enthalten. Damit können Kunden und Kundinnen beim Einkauf erkennen, ob ein Produkt Bestandteile von Kunststoff enthält oder nicht. Gemäß der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) muss auf der Verpackung oder dem Produkt selbst über den Kunststoffgehalt und die Folgen einer unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufgeklärt werden. Davon betroffen sind:

  • Feuchtetücher
  • Hygieneeinlagen (z.B. Tampons)
  • Binden
  • Einweg-Getränkebecher (die nicht unter EWKVerbotV fallen)
  • Tabakprodukte mit Filter

> Pflicht zur Mehrwegverpackungen als Alternative:

Ab 2023 gilt für die Ausgabe von Getränken und Speisen außer Haus („To-Go-Segment“), dass Verbrauer und Verbraucherinnen zwischen einer Mehrweg- und Einwegverpackung wählen können. Unternehmen sind somit dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung für Getränke und Speisen zum Mitnehmen anzubieten, die nicht teurer als die Einwegvariante sein darf. Kleinere Geschäfte mit einer Ladenfläche von weniger als 80 Quadratmetern und höchstens fünf Beschäftigten (wie z.B. Kioske oder Imbisse) werden von der Pflicht ausgenommen. Doch auch für sie gilt: Sie müssen mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zum Befüllen annehmen.

> Ausweitung der Pfandplicht:

Die Pfandpflicht wird auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen ausgeweitet. Fruchtsäfte, alkoholische Mischgetränke oder Milchgetränke in Einwegflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen wird es dann nicht mehr geben. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

> Stärkung des Recyclings von Kunststoff:

Das Verpackungsgesetz regelt außerdem beim Einsatz von PET-Flaschen, dass ab 2025 für deren Herstellung mindestens 25 Prozent und ab 2030 mindestens 30 Prozent Recycling-Kunststoff (sogenanntes „Rezyklat“) verwendet werden muss.

> Beteiligung am Dualen System:

Aufgrund des steigenden Online-Handels wurde für elektronische Marktplätze eine Prüfpflicht eingeführt. Demnach müssen Marktplatzbetreiber die Anbieter auf ihrer Plattform dahingehend prüfen, ob sie sich an einem anerkannten dualen System für sie Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Verpackungen beteiligen. Verstöße werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst.

> Ahndung von Verstößen gegen das Verpackungsgesetz:

Durch die Neuregelung der Datenerhebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister werden sämtliche Hersteller und (Letzt-)Vertreiber von Verpackungen in die Verantwortung bei der Durchsetzung des Verpackungsgesetzes genommen. Alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich bis zum 01. Juli 2022 im Verpackungsregister (LUCID) registrieren und Angaben zu den Verpackungsarten machen.

> Verbund von Kunststoffverschluss und Verpackungen:

Bis zu drei Liter fassende Getränkebehälter aus Kunststoff dürfen grundsätzlich nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit den jeweiligen Getränkebehältern fest verbunden sind. Dadurch soll ein unachtsames Entsorgen der Kunststoffverschlüsse in der Umwelt („Littering“) verhindert werden.

 Quelle: Umweltbundesamt

Zero Waste - Initiativen in Bamberg

Die Gruppe „Einmal ohne, bitte" hat sich die Vermeidung von Verpackungsmüll bei Einkauf und Take-Away zum Ziel gesetzt. Es werden Geschäfte und Lokale sichtbar gemacht, in denen Kund*innen Backwaren, Käse, Wurst und andere Lebensmittel ohne produkteigene Verpackung erwerben können. Im Fokus des Projekts steht ein Sticker mit dem Schriftzug „Einmal ohne, bitte", der – an Theken und Schaufenstern angebracht – Geschäfte und Lokale kennzeichnet, in denen Waren unverpackt angeboten werden. Gerne können diese dann von Kund*innen in mitgebrachten Behältnisse gefüllt werden. 

Die Gruppe „Pfand in Hand“ von Gaia Protection e.V. und Transition Bamberg will helfen, die Müllberge in der Region Bamberg zu verkleinern. Hierzu wurde unter anderem eine Online-Umfrage zum Thema Mehrwegkonsum in Bamberg erstellt und eine Mehrwegkonferenz für die Bamberger Gastronomie organisiert.

Weniger Plastik im Alltag - Wie Sie Plastik im Alltag reduzieren können

Beim Einkaufen:

  • Planen Sie ihren Einkauf und nehmen sie genügend Taschen mit, um bei Obst und Gemüse nicht auf Plastiktüten zurückgreifen zu müssen. An der Wurst und Käsetheke können Sie Ihre mitgebrachten Behälter befüllen lassen.
  • Für den Transport des Einkaufes ausreichend Stofftaschen, Körbe oder Rucksäcke einplanen.
  • Auf Wochenmärkten erhalten Sie frisches Obst und Gemüse, das zudem oft regional und saisonal produziert ist.

Unterwegs:

  • Kaufen Sie sich öfters Kaffee zum Mitnehmen? Dann können Sie ihren eigenen Mehrwegbecher für ihre Wege mitnehmen. In Bamberg gibt es außerdem das Mehrwegsystem „Bambecher“.
  • Gleiches gilt für Essen zum Mitnehmen. Wenn Sie mehrmals die Woche fertige Gerichte holen, lassen Sie sich ihr Essen in ein wiederverwendbares Behältnis füllen. Ebenfalls vermeidet mitgebrachtes Besteck unnötigen Plastik- oder Holzabfall. Das Label „Mehrwegbehälter Willkommen“ hilft ihnen dabei.
  • Trinkwasser für unterwegs schmeckt aus Glas- oder Edelstahlflaschen viel besser und ist dazu gesünder, als in Plastikflaschen abgefüllt. An mehreren Trinkbrunnen der Stadtwerke Bamberg kann man außerdem seine eigene Trinkflasche auch unterwegs wieder auffüllen.

Zuhause:

  • Butterdosen, Schüsseln oder Siebe müssen nicht aus Plastik sein. Geschirr aus Porzellan oder Edelstahl ist die umweltfreundlichere Alternative.
  • Kinderspielzeug aus Holz bevorzugen. Das ist gesünder und ist zudem länger haltbar.
  • Verwenden Sie Duschseife statt Duschgel und Shampoo aus Plastiktuben. So vermeiden Sie nicht nur Verpackungsmüll, sondern auch Mikroplastik im Abwasser.