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Inhalt

Inklusions- und Integrationsmaßnahmen

Im Schuljahr 2011/2012 wurde mit der Umsetzung des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen in Bayern begonnen. Das zentrale Anliegen der Inklusion in Bayern ist der weitere Ausbau des gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Formen der Umsetzung

Inklusion einzelner Schüler an der Sprengelschule

Die Inklusion einzelner Schülerinnen oder Schüler ist an jeder Schule möglich. Im Pflichtschulbereich ist dies in der Regel die Sprengelschule bzw. der Mittelschulverbund. Die Unterstützung ist im Rahmen der Möglichkeiten durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zugesichert. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Förderzentrum ist erforderlich.

Unterricht in Kooperationsklassen

In Kooperationsklassen werden drei bis fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder Verhalten zusammen mit Schüler/innen ohne sonderpädagogische Förderbedarf unterrichtet. Eine Unterstützung erfolgt durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste, durch zusätzliche Lehrerstunden, durch den Einsatz eines Förderlehrers bzw. durch kleinere Klassenstärken jeweils im Rahmen der vorhandenen Ressourcen.

Partnerklassen

Das sind Außenklassen der Förderschulen an Grund- und Mittelschulen, die eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart kooperieren. Kennzeichen sind u. a. Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferenten Unterrichts. Einrichtung nur im Rahmen vorhandener Ressourcen möglich, die Zustimmung der beteiligten Schulen und Schulaufwandsträger ist erforderlich, die Elternbeiräte sind anzuhören.

Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in Schulen mit dem Profil Inklusion in besonderem Maße Rechnung getragen. Voraussetzung sind mindestens zehn Schüler/innen mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache oder Verhalten. Die personelle Unterstützung erfolgt durch 13 Lehrerstunden einer Lehrkraft für Sonderpädagogik und bis zu zehn zusätzliche Lehrerstunden (Grund- oder Mittelschullehrkräfte).

Klassen mit festem Lehrertandem

Für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf können in Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Klassen gebildet werden, in denen sie im gemeinsamen Unterricht durch eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. einer Heilpädagogischen Förderlehrkraft unterrichtet werden.

Projekt Eltern-Verstehen-Schule

Schülerinnen und Schüler mit Migrations- und Fluchthintergrund stehen in unserem Schulsystem vor besonderen Herausforderungen. Die Stärkung und Integration der Eltern in den Schulalltag ist für die Lernbereitschaft der Kinder von besonderer Wichtigkeit. Oft scheitert die Elternarbeit an sprachlichen oder kulturellen Hindernissen. Zudem sind neuzugewanderte Eltern mit dem hiesigen Schulsystem nicht vertraut, kennen ihre Rolle darin nicht und finden sich in der Fülle an Informationen nicht zurecht.

Hier setzt das Projekt Eltern-Verstehen-Schule an, das mit Hilfe von geschulten Sprach- und Kulturmittler/innen Elternarbeit an Grund- und Mittelschulen in Stadt und Landkreis Bamberg unterstützt und fördert. Die Sprach- und Kulturmittler/innen können von den Schulen, sowie von den Eltern zu Elternabenden, Lernentwicklungsgesprächen, wichtigen Elterngesprächen als Sprachvermittler und für die Übersetzung wichtiger Elterninformationen hinzugezogen werden. Das Angebot gilt für alle Grundschulen von Stadt und Landkreis Bamberg. In den folgenden Sprachen stehen aktuell Sprach- und Kulturmittler/innen zur Verfügung: Albanisch, Arabisch, Französisch,
Griechisch, Kurdisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch. Weitere Informationen unter: www.stadt.bamberg.de/bildungsbuero/projekte

Deutschklassen

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen in der Regel zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse. Deutschklassen sehen in allen Jahrgangsstufen zehn Wochenstunden Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) vor, in denen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv und systematisch mit dem Erlernen der deutschen Sprache beschäftigen. Darüber werden in einem sprachsensiblen Unterricht anhand der fachspezifischen Inhalte anderer Fächer die erworbenen Sprachkompetenzen aufgegriffen und weiter ausgebaut. Ziel der Deutschklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch einer Regelklasse vorzubereiten und so eine möglichst rasche Integration der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen angeboten.