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Inhalt

Städtebauliche Bauberatung

Von der Abteilung Bebauungsplanung wird die städtebauliche Beratung von Investoren, Architekten, Bauwilligen und Bürgern über Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken wahrgenommen.

Im Rahmen dieser Beratung wird die Einsichtnahme in die rechtsverbindlichen Bebauungspläne ermöglicht und es werden Bebauungsplanausschnitte zur Verfügung gestellt.

Liegen bereits konkrete Bauabsichten seitens des Bauherrn vor, erfolgt eine Vorabklärung inwieweit das Projekt mit den Rahmenbedingungen durch rechtskräftiges Planungsrecht übereinstimmt, bzw. durch welche Maßnahmen oder Korrekturen dies erreicht werden kann.