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Inhalt

Förderung und Finanzierung

Es gibt die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile. Die wichtigsten drei Säulen bei der Wohnraumanpassung sind:

  1. Pflegekasse
  2. Förderungen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz
  3. kfw-Programm
  • Zuschuss der Pflegekasse: Kosten abzüglich Eigenanteil, jedoch max. 4.000 Euro
    Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil 10 % der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Einnahmen weiter Angehöriger im gleichen Haushalt werden nicht beachtet. Hat der Pflegebedürftige keine eigenen Einnahmen entfällt der Eigenanteil. Hilfestellung gibt der Zuschussrechner...
  • Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz
    Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung: Im Bestand von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern können bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung mit einem leistungsfreien Darlehen (keine Rückzahlung) von bis zu 10.000 € je Wohnung gefördert werden. Die Förderung ist einkommensabhängig.
  • kfw-Programm
    Die Bundesregierung hat für 2009 - ohne die Konjunkturpakete - 1,5 Milliarden zusätzlich für die energetische Sanierung bereit gestellt. Damit wurde das CO2 Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt, aber auch neue Schwerpunkte gesetzt. Ein solcher Schwerpunkt ist die Anpassung des Wohnungsbestandes an die demografische Entwicklung. Gefördert wird ab 2009 mit einem neuen Programm "Altersgerecht Umbauen" die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse des Alters (Volumen: 80 Millionen/Jahr; Ausgabe über zinsverbilligte Kredite der KfW).

Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.