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Inhalt

Lebensmittelüberwachung

Bitte beachten Sie:

Den Bereich Lebensmittelüberwachung finden Sie in der Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg (ehemaliges EON-Hochhaus) im 3. OG.

Telefonnummern und Mailadressen ändern sich nicht.

Verbraucherschutz und Überwachung

Die Lebensmittelüberwachung hat das Ziel, den Verbraucher vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können sowie vor Täuschungen zu schützen. Die Überwachung erstreckt sich von der Primärproduktion über die Verarbeitungs-, Herstellungs- und Verteilungsstufen bis zum Verbraucher und betrifft alle Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Tabakerzeugnisse aber auch Produkte, die mit dem menschlichen Körper direkt in Berührung kommen (etwa Kleidungsstücke, Spielwaren, Kosmetika und Tätowiermittel). Die Mitarbeiter nehmen regelmäßige Betriebsbesichtigungen und Kontrollen der betriebseigenen Maßnahmen vor. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur amtlichen Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.

Betriebskontrollen

Um den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen im Stadtgebiet Bamberg sicherzustellen, werden Einzel- und Großhandelsbetriebe, Bäckereien und Metzgereien, Großküchen und Cateringbetriebe, Imbissbetriebe und Cafés, Hotels- und Gaststättenbetriebe, Hersteller von Kosmetik und Bedarfsgegenständen, Importeure und Exporteure, Apotheken und Reformhäuser, Direktvermarkter und Wochenmarktteilnehmer, Festbetriebe und Vereine, Schulen und Kindergärten mit Speisenversorgung, Internethandelsbetriebe, Transporteure sowie Textilhersteller, überprüft.
All diese Betriebe werden aufgrund einer vorgegebenen Risikobewertung nach den Richtlinien des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Die Kontrolle der Betriebe erfolgt in aller Regel unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der jeweiligen Lebensmittel als auch nach den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.

Im Rahmen dieser Kontrollen überprüfen wir

  • den hygienischen Zustand und die hygienische Arbeitsweise
  • die Personalhygiene/Personalschulung
  • die Umsetzung der "Guten Herstellungspraxis" und Qualitätsmanagementsysteme in der Lebensmittelerzeugung und -herstellung
  • die Einhaltung von baulichen und technischen Vorschriften
  • den Erhaltungszustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmitteln
  • die Einrichtung und Einhaltung eines geeigneten Eigenkontrollsystems
  • die Kennzeichnung und Aufmachung der angebotenen Waren und Speisen
  • die Einhaltung der Preisangaben bzw. Preisauszeichnung

Gebühren

Gesetzliche Grundlagen

Das in der Bundesrepublik geltende Lebensmittelrecht setzt sich zusammen aus den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft sowie aus den Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Zurzeit arbeiten wir mit über 700 lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften.

Die wichtigsten Vorschriften:

  • das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); es enthält zahlreiche Verbote und Gebote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Verbraucher
    https://www.gesetze-im-internet.de
  • die "Basis-Verordnung" VO (EG) Nr. 178/2002; sie ist die grundlegende lebensmittelrechtliche Rechtsvorschrift des EU-Rechts
    http://eur-lex.europa.eu/
  • die Verordnungen (EG) Nr. 852 bis Nr. 854/2004 ("Hygienepaket"); diese Verordnungen enthalten Vorschriften über die Hygieneanforderungen in Lebensmittelbetrieben und für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs
    http://eur-lex.europa.eu/
  • die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); sie ist eine bundesweite Verordnung, welche die hygienischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln regelt
    https://www.gesetze-im-internet.de/
  • Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV). Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden
    http://eur-lex.europa.eu/
  • Die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625), die überwiegend ab 14. Dezember 2019 gilt, legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab.
    https://eur-lex.europa.eu/

Meldungen und Beschwerden

Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Des Weiteren darf der Verbraucher nicht über die wahre Beschaffenheit (Herkunft, Qualität) der Lebensmittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände getäuscht werden.

Sollten sie sich über die Hygiene eines Betriebes oder über ein Lebensmittel im Stadtgebiet Bamberg beschweren bzw. einfach nur auf eventuelle Missstände hinweisen wollen, können sie die Mitarbeiter des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung im Ordnungsamt der Stadt Bamberg kontaktieren.

Ihre Ansprechpartner