"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Anti-Korruptionsstelle der Stadt Bamberg

Korruption ist leider immer wieder Thema in unserer Gesellschaft. Regelmäßig werden Fälle von Wirtschaftskriminalität bekannt.

Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist besonders verwerflich, denn diese Vorfälle schwächen das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates, seiner Verwaltung und ihrer Beschäftigten.

Korruption schadet allen, ist kein Kavaliersdelikt und führt direkt in die Strafbarkeit.

Die Stadt Bamberg möchte sich, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Beschäftigten vor Korruption schützen. Zu diesem Zweck wurde in der Stadtverwaltung eine Antikorruptionsstelle eingerichtet, welche Hinweisen auf Fehlverhalten und Verdachtsmomenten vertraulich nachgehen soll.

Was ist Korruption?

Der Korruptionsbeauftragte des Bundeskriminalamtes definiert Korruption als:

  • Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats
  • zugunsten eines anderen
  • auf dessen Verlangen oder aus Eigeninitiative
  • zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten
  • mit Eintritt oder Erwartung eines Schadens oder Nachteils
    - für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder
    - für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion)

Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Aufgaben der Antikorruptionsstelle

Die Antikorruptionsstelle kümmert sich um die Umsetzung und Einhaltung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung in der Stadtverwaltung Bamberg.

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Aufklärung und Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bamberg über die von Korruption ausgehenden Gefahren und ihre Vermeidung.
  • Beratung der Dienststellenleitungen hinsichtlich Korruptionsbekämpfung / -prävention
  • Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und -prävention bei der Stadt Bamberg (bspw. Erarbeiten eines Verhaltenskodex gegen Korruption für die Mitarbeiter, Seminare zum Thema „Korruption / Korruptionsbekämpfung“, Mitarbeiter-Rotation und Vier-Augen-Prinzip in korruptionsgefährdeten Bereichen, Anregungen von Organisationsveränderungen zur Vermeidung von Korruption etc.)

Der Antikorruptionsbeauftragte soll eine Lücke im System schließen. Die Lücke besteht darin, dass es Menschen gibt, die Fälle von Korruption in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen kennen, sich aber nicht trauen, dies der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Oft möchten sie anonym bleiben, weil sie Nachteile für sich befürchten. In diesen Fällen kann der Antikorruptionsbeauftragte als unabhängiger Ansprechpartner hilfreich sein.

Der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Bamberg ist „Ansprechpartner nach außen“ für Bambergs Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Dritte (Vertragspartner, Unternehmen etc.) im Falle eines Korruptionsverdachts bei der Stadtverwaltung Bamberg.

Er ist zudem „Ansprechpartner nach innen“ für Stadträte, Oberbürgermeister, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bamberg bei Korruptionsverdacht, eigener Korruptionsverstrickung oder bei der Erkennung von Organisationsstrukturen, welche Korruption begünstigen.

Zum Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Bamberg wurde Herr Christian Czoncz bestellt.

Wenn Sie als Bürgerinnen und Bürger, Unternehmer, Vertragspartner oder auch Beschäftigte der Stadt Bamberg den Verdacht haben, dass bei Vorgängen innerhalb der Stadtverwaltung Bamberg Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme eine Rolle spielen, können Sie sich direkt per Telefon, E-Mail, per Fax oder aber persönlich an den Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Bamberg wenden.

Er wird Ihren (auch anonymen) Hinweisen aktiv nachgehen, den Sachverhalt prüfen, bewerten und in begründeten Fällen das Notwendige veranlassen. Selbstverständlich werden die erhaltenen Informationen vertraulich behandelt. Der Antikorruptionsbeauftragte ist bei der Ausführung seiner Aufgaben zu uneingeschränkter Diskretion verpflichtet, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.