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Erfolgreiche Bamberger Strategie wird fortgesetzt

Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol im Sandgebiet gilt erneut an den Wochenenden ab 28. August / Stadtspitze: „Der Schutz der Gesundheit hat absoluten Vorrang.“

Ab diesem Wochenende gilt in der Bamberger Altstadt wieder ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol an den Wochenenden ab 20 Uhr. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 27. August in Kraft und gilt bis zum Ende der „Freiluftsaison“ bis einschließlich 1. November 2020. Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp übereinstimmend: „Damit wollen wir sowohl die Bürgerschaft schützen als auch dazu beitragen, dass drastischere Maßnahmen vermieden werden können.“

Die Stadt zieht damit die konsequente Schlussfolgerung aus den positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen. Oberbürgermeister Andreas Starke: „Es hat sich gezeigt, dass durch die Umsetzung der Allgemeinverfügung die Menschenansammlungen, vor allem im Sandgebiet und auf der Oberen Brücke, deutlich geringer wurden. Das hat die Polizei bestätigt. Auch das sogenannte ‚Nicht-Sandkerwa-Wochenende‘verlief ohne Probleme“, so Starke. „Unsere Strategie, dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung absoluten Vorrang einzuräumen, ist aufgegangen und wurde auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt“.

Damit gilt nun erneut: Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt, Gabelmann) von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag ist ab 20.00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten für den Verzehr an Ort und Stelle.

27.08.2020