Oldtimer-Zulassung (H = Historik)
Das Fahrzeug muss vom Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt sein – § 2 Nr. 22 FZV.
Es werden zusätzlich zu den Zulassungspapieren folgende Unterlagen benötigt:
- Gutachten nach § 21 c Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO