Bamberg hilft Ukraine
Hundertausende Menschen sind nach wie vor auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine
Die Hilfsbereitschaft in Deutschland ist groß und auch Bamberg unterstützt bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge.
Neben der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe „Bamberg hilft Ukraine“, die nicht nur den ankommenden Flüchtlingen zur Seite steht, sondern auch eine Unterstützung für die Bevölkerung in der Ukraine organisiert, leisten Stadt und Landkreis Bamberg in Zusammenarbeit mit dem ANKER-Zentrum Oberfranken ihren Beitrag zur Koordination und Erstversorgung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen.
Erste Schritte für Ukrainische Bürger:innen:
1. Ankommen
Ukrainischen Bürgerinnen und Bürger, die in Bamberg ankommen und keinen Wohnraum haben, können sich an die Anker-Einrichtung Oberfranken (AEO) wenden.
Ukrainische Bürgerinnen und Bürger, die am Bahnhof ankommen, können sich bei Fragen an die Hotline des Ukrainischen Vereins wenden:
Ukrainischer Verein in Bamberg
Hotline
96049 Bamberg
Telefon: 0160 99 88 25 29 - keine WhatsApp, keine SMS
Telefonische Erreichbarkeit
2. Registrierung
Alle in Bamberg ankommenden Bürgerinnen und Bürger der Ukraine müssen sich registrieren.
2.1 Ukrainer:innen, die noch keine Unterkunft haben - Registrierung in der AEO
Flüchtlinge bleiben bis zur Zuweisung in eine Unterkunft in Bamberg im ANKER-Zentrum.
Sie werden dort direkt registriert:
2.2 Ukrainer:innen, die eine Unterkunft in Bamberg haben - Registrierung außerhalb der AEO
Personen, die privat, in Hotels oder Sammelunterkünften und dergleichen im Stadtgebiet unterkommen, müssen zur Registrierung nicht in die Anker-Einrichtung Oberfranken (AEO).
Sie schreiben bitte zuerst eine Mail an:
Sie erhalten dann zeitnah einen Termin. Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- Reisepass oder ein anderes Dokument, welches die Identität nachweist
- einen maximal 24 Stunden alten Nachweis über einen negativen Coronatest
- Zu dem Registrierungstermin muss jeder Geflüchtete selbst erscheinen.
2.3 Fahrt in die AEO
Für die Fahrt zur AEO können die Busse der Stadtwerke Bamberg kostenlos genutzt werden.
Als Fahrausweis dient ein gültiges Ausweisdokument.
- Von der Haltestelle Bamberg/Bahnhof fährt der Bus 902 (Richtung Stadion) bis zur Haltestelle Birkenallee.
- Von der Innenstadt / ZOB fährt ein AEO-Shuttle zum ANKER-Zentrum
2.4 Angaben zur Registrierung
Folgende Angaben sind zwingend für alle zu registrierende Personen anzugeben:
- Name, Vorname, Geschlecht
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Derzeitiger Aufenthaltsort
- Telefonnummer
2.5 Weitere Informationen
Aufenthaltstitel
- Ukrainische Staatsangehörige, die nach dem 24.02.2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, können einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beantragen.
- Es muss die Bereitschaft erklärt werden, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden
- Eine Registrierung ist notwendig.
- Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG wird rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einreise erteilt, frühestens aber datiert auf 04.03.2022
- Für die Beantragung des Aufenthaltstitels ist es notwendig, dass Sie zunächst beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bamberg ihren Wohnsitz anmelden
- Sie können während Ihres Aufenthalts in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen
- Sollten Sie eine Anerkennung als Fachkraft haben, hier studieren oder eine Ausbildung machen ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nach Prüfung im Einzelfall möglich
- Der Aufenthaltstitel ist gebührenfrei
3. Finanzielle Hilfe
Personen, die
- in Bamberg bereits in einer Wohnung sind
- und auf einen Termin bei der Registrierung im ANKER Oberfranken warten
- oder diesen erst in einigen Wochen haben,
können bereits vor der Registrierung Leistungen vom Amt für soziale Angelegenheiten erhalten.
- Telefon: 0951 87-1498
- Fax: 0951 87-1516
- E-Mail: sozialamt@stadt.bamberg.de
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3.1 Erste Abschlagzahlung
Die Zahlung wird durchgeführt von:
> Betrag
Abschlag je volljährige Person 200 € und je Kind/Jugendlicher 100 €
> Durchführung
Die Zahlung wird durchgeführt von:
> Auszahlung von Handgeld
Bitte nehmen Sie dafür zuerst Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern auf, damit die Zahlung des Handgeldes vorbereitet werden kann (Termin usw.):
- Telefon: 0951 87-1498
- Fax: 0951 87-1516
- E-Mail: sozialamt@stadt.bamberg.de
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Team 50I2, Asyl
Sachbearbeitung
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
: Karte anzeigen
- Telefon: 0951 87-1567
- Fax: 0951 87-1522
- E-Mail: asyl@stadt.bamberg.de
- Raum: 2.02
Adresse exportieren
Team 50I2, Sozialhilfe
Sachbearbeitung
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
: Karte anzeigen
- Telefon: 0951 87-1505
- Fax: 0951 87-1522
- E-Mail: asyl@stadt.bamberg.de
- Raum: 2.01
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> Notwendige Unterlagen
-
Ukrainischer Ausweis (im Original)
-
Nachweis des Wohnungseigentümers oder Mieters, dass die Personen vorläufig in einer Wohnung in Bamberg leben
3.2 Reguläre Zahlung
Die weitere Leistungsgewährung erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiter im Amt für soziale Angelegenheiten im Rathaus am ZOB.
Bitte senden Sie hierfür folgende Unterlagen als Scan per Mail an das Sozialamt:
Eine Zusendung per Post oder als Einwurf in den Briefkasten des Rathauses am ZOB ist ebenfalls möglich:
Amt für soziale Angelegenheiten
Stadt Bamberg
Rathaus am ZOB
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
> Notwendige Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag „Antrag auf Gewährung von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz“ muss zwingend vorliegen
- Nachweis über die Registrierung in der ANKER-Einrichtung muss vorliegen
- Sollten Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden, ist ein Mietvertrag bzw. ein Untermietvertrag einschließlich des Hauptmietvertrages vorzulegen.
- Kopie des ukrainischen Ausweises
Nach Vorlage des ausgefüllten Antrages und der Mitteilung, dass die Registrierung erfolgt ist, wird das Amt für soziale Angelegenheiten einen Termin für die monatliche Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rathaus am ZOB vereinbaren.
Bitte das Original Ausweisdokument bei der Auszahlung vorlegen.
3G-Regelung in städtischen Rathäusern und Einrichtungen – Betreten nur mit FFP2-Masken!
4. Medizinische Versorgung
4.1 Ablauf
> Behandlungsschein über den Arzt
Flüchtlinge gehen direkt zum Arzt und der Arzt fordert beim Amt für soziale Angelegenheiten einen Behandlungsschein nach dem AsylbLG an (Leistungsumfang wie bei gesetzlich versicherte Personen, aber ohne Zuzahlung)
> Behandlungsschein über das Amt
- Flüchtlinge oder Unterstützer können auch direkt im Amt für soziale Angelegenheiten eine Behandlungsschein anfordern.
Amt für soziale Angelegenheiten
Rathaus am ZOB
Promenadestraße 2 a
96047 Bamberg
Telefon: 0951 87-1498 (Zentralruf)
Datenschutzinformation: Datenschutzinformation
Amt für soziale Angelegenheiten
Team 50I2, Asyl
Sachbearbeitung
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
Telefon: 0951 87-1567
Fax: 0951 87-1522
E-Mail: Kontaktformular
Datenschutzinformation: Datenschutzinformation
Telefonische Erreichbarkeit
Klima- und Umweltamt
Sachgebiet Recht
stellv. Amtsleiterin, Sachgebietsleiterin, Immissionsschutzrecht, UVP, Abfallrecht, Recht allg.,
Michelsberg 10
96049 Bamberg
Telefon: 0951 87-1705
Fax: 0951 87-1955
E-Mail: Kontaktformular
Datenschutzinformation: Datenschutzinformation
> Notwendige Angaben
Bitte folgende Angaben mitteilen/vorlegen:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift in Bamberg
- Kopie des ukrainischen Ausweises ggf. auch den behandelnder Arzt
> Behandlungsschein
Das Amt für soziale Angelegenheiten wird den Behandlungsschein an die aktuelle Wohnadresse beziehungsweise an die Arztpraxis versenden.
> Rezept
Der behandelnde Arzt stellt bei Bedarf ein Rezept aus. Kostenträger/Krankenkasse Sozialamt Stadt Bamberg (Kassenrezept)
> Notaufnahme / Krankenhaus
Bei Notfällen/Unfall oder stationäre Aufnahme im Klinikum fordert der behandelnde Arzt/Klinikum eine Kostenübernahmeerklärung bei dem o.g. Kontakt an.
> Dolmetscherkosten für Arztbesuche
Dolmetscherkosten für Arztbesuchen können übernommen werden; 25 € je Einsatz
4.2 Corona - Testung und Impfung
> Testung
Geflüchtete aus der Ukraine können sich kostenlos in den Apotheken, Teststellen und Testzentren, die sog. Bürgertestungen (§ 4a TestV) anbieten, testen lassen.
Voraussetzung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments. Teststellen in der Stadt Bamberg finden Sie hier
> Impfstatus
Geflüchtete Ukrainer, die nicht mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, gelten als ungeimpft gegen das Coronavirus.
> Impfung
Impfungen erfolgen im Impfzentrum für Stadt und Landkreis Bamberg, Emil-Kemmer-Straße 33, Hallstadt:
Emil-Kemmer-Straße 33
96103 Hallstadt
Telefon: 0951 942 30 10
E-Mail: Kontaktformular
Datenschutzinformation: Datenschutzinformation
Öffnungszeiten
13:30 - 19:00 Uhr Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr
13:30 - 19:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
13:30 - 19:00 Uhr Samstag 09:00 - 14:00 Uhr
Geflüchtete können sich sofort, unbürokratisch und unabhängig vom noch zu klärenden Aufenthaltsstatus impfen lassen.
Sollten keine Ausweisdokumente vorhanden sein, ist eine Bestätigung der Unterkunft oder von einer Privatperson, welche die Geflüchteten beherbergt ausreichend.
4.3 Maserschutzimpfung
- Eine Impfpflicht gegen Masern besteht in Schulen und Kindertagesstätten.
- Aus der Ukraine Geflüchtete, die privat wohnen und keine Schule / KiTa besuchen, sind von der Impfpflicht nicht erfasst.
- Jedoch sollte auch in diesen Fällen eine Masernschutzimpfung durchgeführt werden, soweit kein Impfnachweis vorliegt.
Auch ohne einrichtungsbezogene Impfpflicht werden die Kosten wie für alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen über das AsylbLG (oder ggf. die Krankenkasse) übernommen.
4.4 Versorgung von Haustieren
- Wer Haustiere wie Hunde, Katzen, Hamster, Hasen oder Vögel dabei hat, sollte diese beim örtlichen Veterinäramt registrieren lassen.
Dort weiß man auch, welcher Tierarzt aufgesucht werden kann, damit das Haustier untersucht, gegen Tollwut geimpft und ein sogenannter EU-Heimtierausweis ausgestellt werden kann. - In vielen Erstaufnahme-Einrichtungen für Flüchtlinge sind derzeit keine Haustiere erlaubt.
Daher wird es eventuell notwendig sein, dass das Haustier zumindest zwischenzeitlich in einem örtlichen Tierheim untergebracht werden muss.
Die Kleintierpraxis Dr. Keil im Hain bietet an, Haustiere, die aus der Ukraine mitgebracht wurden, kostenlos zu behandeln.
- Dr. Torsten Keil
Schützenstraße 22, 96047 Bamberg
dr.torsten.keil@gmail.com
Telefon: 0951 / 27778
Weitere Informationen
Sachspenden
Sachspenden, für Lieferungen und Erstversorgung vor Ort
- Aktuelle Bedarfe: Medizinische Versorgungsmittel:
- Verbandsmaterial
- Blutstiller
- Spritzen
- Mullbinden
- Schmerzmittel
- Schlafsäcke, Isomatten, Decken
- Schulstart
- Schulränzen
- Schulhefte (verschiedene Linierung)
- Federmäppchen: Füller, Bleistift, Radiergummi, Spitzer, Lineal, Buntstifte in rot gelb grün blau rot, Tintenkiller
- Malbücher, Kinder-Sprach-Lexikon
- Filzstifte
- Powerbanks
- Stirnlampen
- Funkgeräte
(bitte keine angebrochenen Packungen)- Desinfektionsmittel
- Masken
- Waschmittel
- Damenhygiene
- Babyartikel
- allg. Badezimmer-Ausstattung
- warme Socken und neue Unterwäsche(Männer)
- Männerkleidung
- Schuhe
- Schutzhelme
- Ferngläser
- Kartons (ideal: Umzugkartons)
- Paletten (ideal: Paletten in Euronorm)
- Hubwagen
- Freiwillige während der Öffnungszeiten
- Packband/Tesa, Kartons, Paletten
Posthalle, Lagarde Kaserne
Di 15 – 19 Uhr Sa, 11 – 14 Uhr
Der Eingang zur Lagarde Kaserne befindet sich in der Zollnerstraße im Abschnitt zwischen Weißenburgstraße und Berliner Ring.
Betten-börse проживання
Unterkunft gesucht? / Шукаєте житло?
- Du bist auf der Suche nach einer Unterkunft in Bamberg?
Trage Dich hier ein:
Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. - У формі нижче заповніть, яка допомога вам потрібна.
Зареєструйтеся тут:
Проживання для біженців з України.
Unterkunft anbieten?
- Du kannst geflüchtete Menschen aufnehmen?
Dein Angebot kannst du hier eintragen:
Unterkunft anbieten
Baldmöglichst wirst du nach Eintragung deiner Unterkunftsmöglichkeit von der Koordination für Unterbringung kontaktiert.
Das kann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen – aber wir bedanken uns jetzt schon ganz herzlich für die konkrete Hilfsbereitschaft.
Spendenkonto - Stadt
„Bamberger Hilfsfonds Ukraine“ der Stadt Bamberg
Mit den Spendengeldern werden sofortige Maßnahmen unterstützt, die den betroffenen Menschen helfen. Das Netzwerk „Bamberg hilft Ukraine“ und weitere ehrenamtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ankunft von Menschen in Bamberg werden mit den Mitteln gestützt.
Kontoinhaber: Stadt Bamberg
- IBAN: DE71 7705 0000 0000 0057 77
- BIC: BYLADEM1SKB
- Stichwort: Ukraine
Für Spenden in Höhe von mehr als 300 € stellt das städtische Kämmereiamt gerne eine Spendenbescheinugung aus. Bei einer Spende von bis zu 300 € reicht der vereinfachte Nachweis (Einzahlungsbeleg) aus.
Mit der Spende wird der Transport und Einkauf von Hilfsgütern (v.a. medizinische Versorgung) gewährleistet
Spendenkonto - Verein
Bamberg:UA e.V. sammelt Spenden um vor Ort zu helfen
Mit der Spende wird der Transport und Einkauf von Hilfsgütern (v.a. medizinische Versorgung) gewährleistet.
Kontoinhaber: Bamberg:UA e.V.
- IBAN: DE05 7639 1000 0001 5183 13
- BIC: GENODEF1FOH
- Stichwort: Hilfe für die Ukraine